Bei einem Tauschvertrag gibt es keine Lieferverpflichtungen - keine Einzige!

Mephistopheles, Dienstag, 09.01.2018, 16:32 (vor 2270 Tagen) @ BerndBorchert7601 Views

Grund ist, du kannst es nirgendwo einklagen.

Dass die Preise vom Zeitpunkt abhängen, das gibt es ja bei unserem
Schuldgeld auch ... (konkretes Beispiel, vor 2 Min. festgestellt: die
Hotelpreise in FFM sind gerade ca. 3 mal so hoch wie sonst)

Preise gibt es bei einem Tausch nicht.

Auch einen Tausch in Warengeld kann man in zwei Liefer-Verpflichtungen
aufteilen.

Kann man nicht.

Beispiel: schon im Voraus machen ein venezianischer und ein chinesischer
Kaufmann in Samarkand eine Abmachung über einen Tausch von Wein und
Bernstein gegen Porzellan und Papier in 3 Monaten. Die Preisverhandlungen
waren in Ballen Seide, ebenso die Preisangaben in Vertrag. Ein
verbleibendes "Restgeld" von 2 Ballen Seide, zu liefern vom Chinesen, ist
ebenfalls vermerkt.

Das ist völlig rechtsunverbindlich.

Helf Phoenix doch mal bei der Argumentation, warum Schuldgeld vorteilhaft
ist. Eine einfache Eigenschaft, die andere Geldsysteme nicht haben.

Es gibt kein anderes Geld außerhalb eines Rechtsstaates. Die Frage nach einem Vorteil stellt sich nicht.

Bernd Borchert


Gruß Mephistopheles


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