Tauschvertrag = 2 Lieferverpflichtungen

BerndBorchert, Dienstag, 09.01.2018, 13:45 (vor 2270 Tagen) @ tar7609 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.01.2018, 14:11

Zahlungen bedingen ausstehende Forderungen/Verbindlchkeiten. Das ist nur
innerhalb eines Rechtssystems möglich. Tauschen (Naturaltausch) fußt ja
gerade auf dem Fehlen solcher Verbindlichkeiten, denn der Tausch findet in
einem Akt statt und das Verhältnis, bei dem zum Zeitpunkt T1 an Ort O1
zwischen Person A und B getauscht wurde, ist zum Zeitpunkt T2 an Ort O2
zwischen Person X und Y ganz anders. Selbst wenn sie dasselbe tauschen.


Dass die Preise vom Zeitpunkt abhängen, das gibt es ja bei unserem Schuldgeld auch ... (konkretes Beispiel, vor 2 Min. festgestellt: die Hotelpreise in FFM sind gerade ca. 3 mal so hoch wie sonst)

Auch einen Tausch in Warengeld kann man in zwei Liefer-Verpflichtungen aufteilen.

Beispiel: schon im Voraus machen ein venezianischer und ein chinesischer Kaufmann in Samarkand eine Abmachung über einen Tausch von Wein und Bernstein gegen Porzellan und Papier in 3 Monaten. Die Preisverhandlungen waren in Ballen Seide, ebenso die Preisangaben in Vertrag. Ein verbleibendes "Restgeld" von 2 Ballen Seide, zu liefern vom Chinesen, ist ebenfalls vermerkt.

Helf Phoenix doch mal bei der Argumentation, warum Schuldgeld vorteilhaft ist. Eine einfache Eigenschaft, die andere Geldsysteme nicht haben.

Bernd Borchert


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung