Zeit

tar ⌂, Gehinnom, Dienstag, 09.01.2018, 02:45 (vor 2271 Tagen) @ BerndBorchert7818 Views

Allerdings habe ich gerade diese Wikipedia Seite gefunden, mit gefühlt
100 verschiedenen historischen Formen von Warengeld.

https://de.wikipedia.org/wiki/Primitivgeld

Was sagst Du dazu?

«Alle die bisher genannten Geldformen [wie ‹bevorzugte Tauschobjekte›, ‹Schmuckgeld›, ‹Kleidergeld›, ‹Gerätgeld›, ‹Nahrungsmittelgeld›] unterschie-den sich freilich in der Regel ökonomisch dadurch von dem heute üblichen Geld, dass man sie nicht auf Zinsen leihen konnte.» (Heichelheim, F. M. (1938), «Wirtschaftsgeschichte des Altertums. Vom Paläolithikum bis zur Völkerwanderung der Germanen, Slawen und Araber», Bd. 1, Leiden: A. W. Sijt-hoff.)

Was brauchen Zinsen? Den Termin.

Mal zurück zu deinem Ursprungsbeitrag:

Warum muss das zwangsläufig so ablaufen?

Ich kenne nur zwei Theorien, wie es zu Vermögen (Rechtsetzung) kommt:

1) Heinsohn/Steiger:

Die freiwillige Übereinkunft freier Männer, die durch eine Notsituation Grund und Boden (zu gleichen Teilen) aufteilten, um zu überleben: vom individuellen Ackeranteil als (wirtschaftlich einsetzbares) Privateigentum galt es nun, sein überleben zu sichern. Über die Erträge des (verlierbaren) Privateigentums innerhalb eines Zeitraums (Vermögensrendite) kam man zu Bewertungen.

2) PCM:

Durch Unterwerfung eines Gebietes werden Abgaben zum Termin gefordert (aus Sicht der Machthaber kann man das bereits als "Obereigentum" mit einer Art Vermögensrendite betrachten, das gegen andere potentielle Unterwerfer zu verteidigen gilt). Reine Abhängigkeitsverhältnisse wurden im Laufe der Zeit durch Revolutionen überwunden und führten zu Privateigentum (individuelle Vermögensrendite). Erst dieses Stadium kann man meiner Ansicht nach als Recht auffassen. Vorher herrscht Willkür.

Ich gehe von einer Parallelentwicklung/Überlappung beider Punkte aus, aber wie auch immer, muss dieses gesetzte Recht bei Fälligkeit per (angedrohter) Gewalt mittels Sanktionen (Verlust der Existenzgrundlage) durchgesetzt werden, damit es alle (bei PCM: erst Untertanen, später alle; bei H/S: gleich alle) gleichermaßen akzeptieren. Dazu hat Heinsohn mal das Beispiel von der Sage Roms gebracht, in der Romulus seinen Bruder Remus erschlug, weil er einfach über die gezogenen Grenzen sprang.

Warum würde
es zum Zweck der Preisbestimmung (Preis für Dein Rhodium) nicht reichen,
wenn sich ein Wertmaßstab dezentral herausbildet, z.B. Gold, und auch ohne
Kontrakte und Steuern akzeptiert wird.

Weil es keine Vermögenswerte ohne Vermögen gibt und Vermögen durchsetzbares Recht voraussetzt. In rechtsfreien Räumen wird entweder willkürlich bestimmt, was man zu geben (tauschen) hat (Stadium der Unterwerfung, Feudalismus -> einziger Wertbezug ist die Abgabe zum Termin) oder es wird freiwillig und ohne konkrete Wertbestimmung gegeben und damit braucht es auch keinen Wertmaßstab (Substinenzstadium, heute noch in der Familie und unter Freunden).

Es muss ja gar nicht mit dem
Wertmaßstab (Gold z.B.) direkt gehandelt werden, es kann ja beim reinen
Tauschhandel bleiben - aber die Preise könnten in Einheiten des
Wertmaßstabs angegeben werden.

Genau das kannst du in Räumen/Situationen beobachten, die sich dem Recht, von dem sie umgeben sind, entziehen: Krise, Überfall (Ware gegen Leben), Knast, DDR (Tausch unter der Ladentheke). Im Hinterkopf kennt man (durch den Rechtsrahmen) den ungefähren Vermögenswert und zieht diesen als Maßstab im Alltagstausch heran. Beispielsweise die berühmten Zigaretten, die im Knast plötzlich zur auch von Nichtrauchern begehrten Handelsware werden, aber "draußen" spottbillig sind. Oder Zement, den es in der DDR nicht so einfach gab, auch wenn man den (festgelegten) Preis hätte zahlen können.

Bei Stammesgemeinschaften/Naturvölkern gab es sicher auch hier und da vereinzelt Tauschvorgänge, aber mangels Sanktion zum Termin keine konkrete, allgemeine Wertmessung und auch kein entsprechender Maßstab. Manche dieser Völker haben ja nicht einmal einen Zeitbegriff.

--
Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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