Ja, auf die mögliche Ungültigkeit der Wahl habe ich hier auch schon hingewiesen.

Albrecht, Montag, 08.01.2018, 11:02 (vor 2299 Tagen) @ Friedrich2298 Views

Ich bin ja mal gespannt, wie oft ich noch im Gelben Forum darauf hinweisen
muß, dass es weder 2013 noch 2017 eine Bundestagswahl gab oder geben
konnte, da am 25. Juli 2012 das Wahlgesetz vom Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe nichtig (!) erklärt wurde.

Das kam in der Tagesschau
https://www.youtube.com/watch?v=PiHmjcEdpO4

oder stand im Spiegel
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-wahlrecht-f...
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/urteil-zum-wahlrecht-bundesverfassungsgericht...

Ja, auf die mögliche Ungültigkeit der Wahl habe ich hier auch schon hingewiesen.

Bundestagswahl könnte für ungültig erklärt werden

Auf was sollen wir noch hoffen, wenn es keine funktionierende Justiz mehr gibt?
Das Verfassungsgericht ist aus meiner Sicht ein zahnloser Tiger, wenn es zusieht wie auf politischer Ebene gegen seine Entscheidungen gehandelt wird und Staatsanwälte dürfen wohl nur auf politische Anweisung hin tätig werden dürfen.

Wie soll sich das Volk friedlich wehren mit dem Ziel, dass das Grundgesetz wieder die Handlungsgrundlage für politisches Handeln in Deutschland wird?
Artikel 20 des Grundgesetzes räumt dem Volk ein Widerstandsrecht ein.

Bin mal gespannt wie lange man sich in diesem Land noch straffrei auf das Grundgesetz berufen darf.

Gruß
Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung