Aber das ist doch prima! Anscheinend hat das noch niemand zu Ende gedacht

Mephistopheles, Sonntag, 24.12.2017, 10:41 (vor 2314 Tagen) @ Zarathustra6810 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Sonntag, 24.12.2017, 10:48

Fassungslos sein muss man ob Deiner frei erfundenen Behauptung einer
Forderung von Nichtsanktionierung. Dass dies niemand fordert, müsste Dir
klar sein. Gefordert wird, dass eine zentrale Fehlanname (""laut Urteilen
des Bundesgerichtshofs unabdingbar an die Annahme einer
Willensfreiheit im Sinne des
»Unter-denselben-physiologischen-Bedingungen-willentlich-andershandeln-Könnens«
gebundene"") beseitigt wird aus dem Strafrecht, und darauf aufbauend an
einer neuen Lösung gearbeitet wird.

Wie ich mir das vorstelle? Sanktionierung anders begründen, ob im
Strafrecht oder privat. Dem Sanktionierten nicht dessen Sein und Charakter
zum Vorwurf machen, sondern vor allem die Leid bringenden Konsequenzen
seines Handelns darstellen.

Man ersetze einfach den Begriff "Straftäter" durch den Begriff "Hund". Auch der Hund wird nicht für Fehlverhalten verantwortlich gemacht, sondern dessen Besitzer.
Wenn der Hund etwas anrichtet, dann wird der Besitzer zur Rechenschaft gezogen. Hätte er ihn halt besser anleinen sollen. Oder das Gartentor besser verschließen sollen.

Da jeder eine Straftat begehen kann, für die er dann genau so wenig verantwortlich ist, wie ein Hund, ist doch offensichtlich, worauf das hinausläuft. Dann dürfen die Bürger eben nicht mehr frei rumlaufen, wenn sie sich außerhalb ihrer Wohnung bewegen, sondern nur noch angeleint. Am besten mit Maulkorb.

Wenn trotzdem was passiert, dann werden natürlich die Besitzer der Menschen verantwortlich gemacht. Hätten sie die Bürger besser angeleint. Freilaufende Bürger müssen aus Präventionsgründen verboten werden.

Ein Hund, der immer wieder andere anfällt, oder auch Menschen, der wird nicht bestraft, weil das sinnlos ist, sondern der wird erschossen. Das könnte man dann ja auch mit rückfälligen Straftätern machen, wieso auch nicht?
Sie haben ja nach Meinung dieser Professoren ohnehin keinen Freien Willen, also gibt es keinen juristischen Grund mehr, wenn der Tötungsbefehl aus Präventionsgründen ausgesprochen wird. Das ist dann auch keine Todesstrafe mehr, sondern die Tötung dient der Generalprävention.

[[la-ola]]

Gruß Mephistopheles


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