Einigkeit, da Wert sich aus "haben müssen"= Schuld ergibt, aus nichts anderem...

Silke, Mittwoch, 20.12.2017, 19:59 (vor 2312 Tagen) @ Mieses von Ludwig7358 Views
bearbeitet von Silke, Mittwoch, 20.12.2017, 20:03

Lieber Mieses von Ludwig,

ich nehme jede gemeinsame Schnittmenge, die ich bekommen kann, also ja...
...Einigkeit.

jetzt bin ich verwirrt. Deine Überschrift "Immer aus einer Schuld, aus
einem "haben müssen" heraus, ist im Grunde das, was ich auch meine.

Ja, ist es.
Und das hat auch @Ashitaka geschrieben. Zwanghaftes haben müssen definiert Wert.
Und das ist das Allerwichtigste, was ein Debitist wissen und verteidigen muss.

Dann kann er nächste Schritte gehen und das Urschuldkonzept angehen.
Wenn er das noch nicht möchte, ist das nicht so schlimm, aber schade.

Auch
wenn ich das mit der Urschuld für einen übertriebenen Versuch halte, auch
den Gebrauchswert in debitistisches Vokabular reinzuquetschen.

Das ist ok.
Hauptsache wir sind uns bei ersterem einig.

Ich bleibe
da lieber beim Begriff "Gebrauchswert". Ein Fernsehgerät hat für mich
einen Gebrauchswert, aber ich brauche ihn nun wirklich nicht, um irgendeine
Schuld zu tilgen, auch keine Urschuld.)

Urschuld kann man auch mit "Bedürfnis, das befriedigt werden muss" gleichsetzen.
Anders formuliert ist das dann aber auch ein "zwanghaftes müssen".
Das Fernsehgerät hat für mich nur einen Wert, weil ich hin und wieder das Bedürfnis habe, bestimmte wenige Dokus anzuschauen – ich muss. Ich bin es mir schuldig, aber lassen wir das.

Wie auch immer, nach Deiner Überschrift denke ich "So ist es.".

Ja. So ist es auch.

Dann
führst Du aber eine ganze Serie von anderen Quellen von Wert auf. Nicht,
dass ich diese Anwendungsmöglichkeiten bestreiten würde, aber die haben
alle nichts mit initialer Nachfrage zu tun. Dass ich z.B. mit Geld
einkaufen gehen kann, liegt doch nur daran, dass jemand anders das Geld
braucht, um damit Schulden zu tilgen.

Mit auf Geldträgern aufgetragenen bezifferten Geldeinheiten, die Teilsummen der Macht des Systems (Zession) darstellen.
Die €-Scheine, €-Münzen, Giral sind kein Geld sondern dokumentieren nur die zedierten Teilsummen von Geld.

In all diesen Zusammenhängen gilt,
was Du schreibst: "Bitcoins sind nur ein Zahlungsmittel, dessen Wert
über die Parität zu Geld entsteht und nicht durch die Investition oder
die Nachfrage wie bei den Katzenbildern im Etherium-System. Wäre ein BTC
nicht in Geld bewertbar wäre er systemisch wertlos und nur bezüglich der
Urschulden je nach Urschuldner verwertbar."

Zu meinem letzten Absatz: Ich finde das eine bedrohliche Aussicht, und
sehe sie leider nicht widerlegt. Klar, Erpressung gab es schon immer, aber
Kryptowährungen machen Erpressung durch private erheblich einfacher. Es
besteht die Gefahr, dass Zwangsabgaben demnächst von allen möglichen
Seiten eingefordert werden.

Ja. Das stimmt.
Wo ist ein Widerspruch?
Kann dich jemand erpressen (weil er das Potential dazu hat), dann kann er von dir fordern was er will.
Der Staat fordert Abgaben in StZM, der Mafioso um die Ecke fordert aus Bequemlichkeit auch StZM weil es so schön anonym ist. Ein Euroschein ist anonymer als ein Bitcoin.
Ein anderer fordert vielleicht Kryptos, weil er denen mehr vertraut und ein weiterer fordert dein Auto oder sonstwas.

Da ist es fast tröstlich, dass der Wert von Bitcoins m.E. mittelfristig
auf Null fallen muss. Aber dazu werde ich demnächst einen eigenen
Thread aufmachen.

Lass dich nicht in einen Glaubenskrieg verwickeln, welcher Coin der einzig wahre ist.
So lange Leute daran glauben, dass die Kryptos das System schlagen können, wird ihr Wert nicht auf Null fallen.
Um das zu verstehen kommst du aber um das Urschuldkonzept nicht drum herum.
Die Leute unterliegen einem "zwanghaftes haben müssen" aus einem eigenen Bedürfnis heraus.
Sie können die Kryptos nur über z.B. die Hergabe von StZM bekommen (wenn sie nicht vorfinanziertes Mining betreiben, Spenden erhalten oder sich Dienste und Waren in Kryptos auszahlen lassen - die Vorfinanzierung kommt aber auch nur aus dem Wert des StZM).
Beim Kauf von Kryptos muss irgendwie immer mit StZM begonnen werden.
Willst du sie aber gegen StZM verkaufen besteht kein "Annahmezwang zur Tilgung privater und öffentlicher Schulden" wie bei GZ.
Fällt die Reputation oder Gewinnerwartung der Kryptos am Markt kannst du sie nicht gegen StZM verkaufen, obwohl du dieses gerade zwingend brauchst, weil ein Steuerbescheid mit 4-Wochenfrist eingetrudelt ist.
Das ist bei jedem Wareninvestment so.
Gekauft ist meistens schnell - Verkauf läuft nur gut in einer Hausse. Frag die Goldbugs oder die armen Silberkäufer.

Liebe Grüße
Silke


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