Du kannst tauschen, solange die Behörden nichts davon erfahren

Mephistopheles, Montag, 18.12.2017, 09:06 (vor 2292 Tagen) @ Amos8099 Views

Guten Morgen Ashitaka,

erkläre es uns doch bitte in wenigen Worten, wie ein Lehrer das machen
würde, damit auch jeder Dumme es versteht.
Sind die folgende Behauptungen richtig oder falsch?

1.) "Ich konnte in der Vergangenheit eine Goldmünze in einen Esel
eintauschen."
2.) "Ich kann eine Goldmünze in einen Esel eintauschen."
3.) "Ich werde auch in der Zukunft physisch vorhandene Güter tauschen
können, wenn ich jemanden finde der das Gut das ich anbiete haben möchte
und der über ein Gut verfügt, das mir gefällt."

Falls die Behauptungen falsch sind, warum sind sie falsch?

Umsatzsteuergesetz.

Sobald eine Behörde davon erfährt, ist es ein Verkauf und der Esel und die Goldmünze werden in Geld bewertet und die fällige Umsatzsteuer bei Beiden eingetrieben nebst der fälligen Strafzahlungen. (Die Endsumme kann der Steuern und der Strafe kann dann durchaus höher sein als der Esel oder die Goldmünze wert waren.) Außerdem fällt natürlich Einkommenssteuer an, und wehe, wehe.Esel und Goldmünze sind in der Einkommensteuererklärung nicht angeführt! Dann ist das ein Steuervergehen und es wird noch mal eine extra Strafe fällig.


Gruß Mephistopheles


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung