Das ist, mit Verlaub, Unsinn

Mephistopheles, Montag, 11.12.2017, 08:11 (vor 2299 Tagen) @ Sojemand5948 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Montag, 11.12.2017, 08:18

Ein allgemeines Recht ist eben kein Recht. Menschen sind verschieden,

auch

verschiedenwertig, und Rechte können erst dann entstehen, wenn sie auf
diese Verschiedenheitwertigkeit zugeschnitten sind.


Das lässt sich so leicht wiederlegen, dass ich mich wundere, wie man zu
so einer Schlussfolgerung kommen kann.

Ein allgemeines Recht ist per Definition jedem Menschen a priori
zugehörig, unabhängig seiner Unterschiede oder Wertigkeiten (was auch
immer das sein soll).

Um das einsichtig werden zu lassen, muss man doch nur fragen, wie man dem
einen Menschen Würde zugestehen kann,

Das lässt sich so leicht widerlegen, dass ich mich wundere, wie man zu so einer Schlussfolgerung kommen kann.

Wenn es allgemeine Rechte geben könnte, dann hätte per Definitionem jeder Mensch das Recht, solche allgemeinen Rechte zu erlassen (womit wir bei dem Punkt wären, wo ich mich in die Diskussion eingeklinkt habe).

Da so etwas eine logische Unmöglichkeit ist, erübrigt sich eigentlich jede Debatte.
Dass hier trotzdem von "allgemeinen Rechten" fabuliert wird, zeigt nur das Ausmaß der Gehirnwäsche an, der ihr unterworfen seid.


Gruß Mephistopheles


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