Das ist, mit Verlaub, Unsinn

Sojemand, Montag, 11.12.2017, 02:13 (vor 2327 Tagen) @ Mephistopheles6123 Views

Ein allgemeines Recht ist eben kein Recht. Menschen sind verschieden, auch
verschiedenwertig, und Rechte können erst dann entstehen, wenn sie auf
diese Verschiedenheitwertigkeit zugeschnitten sind.

Das lässt sich so leicht wiederlegen, dass ich mich wundere, wie man zu so einer Schlussfolgerung kommen kann.

Ein allgemeines Recht ist per Definition jedem Menschen a priori zugehörig, unabhängig seiner Unterschiede oder Wertigkeiten (was auch immer das sein soll).

Um das einsichtig werden zu lassen, muss man doch nur fragen, wie man dem einen Menschen Würde zugestehen kann, während man einem Anderen diese verwehrt und diesen Vorgang anschließend mit Unterschieden und Wertigkeiten rechtfertigt. Ich würde mich schämen, sowas überhaupt zu versuchen, aber wenn du deine Aussage als gültig darstellen willst, müsstest du das tun und das Ergebnis würde mich sehr interessieren.

Oder den Einen foltern darf, während der Andere unantastbar ist. Oder dem Einen die Bildung verwehrt, während der Andere sie uneingeschränkt erwerben darf, such dir was aus.

Wie willst du solche Rechte aufgrund von Verschiedenheiten und Wertigkeiten auf jeden Einzelnen "zuschneiden", ohne den Grundgedanken eines "Allgemeinen Rechts" nicht völlig zu pervertieren? Ich bin einigermaßen entsetzt, wie man sowas Fundamentales wie die Menschenrechte mal so nebenbei als nichtexistent wegdeklarieren will. Nur weil einige diese missachten heißt das nicht, dass sie nicht existieren und sie existieren, weil wir entschieden haben, sie als existent anzusehen, was, meiner Meinung nach, einer der größten Erfolge unserer Zeit war und noch immer ist.


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