Was sagt eigentlich das Finanzamt dazu?

Martin, Samstag, 09.12.2017, 08:38 (vor 2329 Tagen) @ Zarathustra3656 Views

Die Politik ist ja meist noch langsamer als die Schwärme, die wenigen effizienten Stellen dürften aber Finanzämter und Kfz-Zulassungsstellen sein [[zwinker]] .

Wer in bitcoin handelt müsste korrekterweise genau über jede Aktion Buch führen: Transaktion und entsprechender €-Kurs. Daraus errechnen sich Gewinne/Verluste an denen das Finanzamt interessiert sein dürfte. Wer G/V nicht korrekt angibt, den holen möglicherweise irgendwann die Hoeneß-Jäger ein. Das Gute (für das FA) ist, dass die blockchain ein perfektes und transparentes Dokumentensystem ist. Der Zugang zu beispielsweise Bitcoin ist zumindest bei den Europäischen Schnittstellen gut registriert.

Beispiel: Habe ich vor einem Jahr bitcoins für 100€ gekauft, diese sind im Wert gestiegen, und ich kaufe mir nun eine schöne Kamera und bezahle in bitcoins. Dann ist die entsprechende Wertsteigerung in € zu versteuern. Lebt nun bitcoin von der Hoffnung, dass das FA nicht dahintersteigt?

Was sagt beispielsweise der Wallet-Besitzer dem Finanzamt, wenn dieses ihn bittet, seine Wallets offen zu legen?

Auch wenn ich die bitcoins im System belassen und nur noch dort bezahlen will, so täte ich wohl gut daran, penibel darüber Nachweis zu führen. Wer macht das aber?


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