Adelsherrschaft

Falkenauge, Mittwoch, 06.12.2017, 13:20 (vor 2332 Tagen) @ Mephistopheles6524 Views

Die Edlen (=Adligen) bilden einen Männerbund, welcher die ganze Macht in
seinen Händen hält. Die Aufnahme in diesen Männerbund geschieht durch
bestimmte Riten, wozu auch die persönliche Tapferkeit gehört. Diese Edlen
sind die einzigen Waffenträger.
Diese Edlen wählen aus ihren Reihen einen König, der dann in einem
magischen Ritual zum König gekrönt wird. Diesem gewählten König geloben
die Edlen Treue und werden dafür mit einem Lehnsgut beliehen.

Das Volk hat keinen eigenen Willen, es kann niemals an die Macht gelangen.
Wenn es aber durch Treuebruch innerhalb der Edlen zum Sturz des Regenten
kommt, dann kann eine Situation entstehen, bei der die Waffen unter das
Volk verteilt werden. Da das Volk keinen eigenen Willen hat, wird es diese
Waffen immer im Sinne derjenigen einsetzen, welche sich zu seinen Führern
aufschwingen. Diese wiederum können nur so lange führen, solange sie von
Finanziers im Hintergrund mit ausreichenden finanziellen Mitteln
ausgestattet werden. Sie werden also das Volk dahin führen, wie es ihre
Finanziers ihnen befehlen. Und schon haben wir eine Demokratie - die ohne
einen Treuebruch innerhalb des Adels (= die Edlen) niemals hätte sich
entfalten können.

Da ist was dran, entält aber einige Unrichtigkeiten.
Im Adel herrschten die Männer zwar vor, er war jedoch kein Männerbund, sondern eine Gesellschaftsklasse. In sie wurde man nicht durch ein Ritual aufgenommen, sondern hineingeboren. Der Nachwuchs wurde dann natürlich zur Tapferkeit und Herrschaft erzogen.

Der Adel hat einen geschichtlich weit zurückliegenden Ursprung. Er kennzeichnet eigentlich die 2. Stufe des Imperialismus, neutral als Herrschaft über die Menschen genommen.
Die 1. Stufe war die Theokratie der orientalischen Hochkulturen, in der die Menschen die Macht des Herrschers als eine göttliche Macht erlebten. Der Priesterkönig oder Pharao war ihnen ein auf Erden erschienener Gott, ein Sohn des Himmels, dessen Macht keine äußere Gewalt bedeutete, sondern in der überlegenen göttlichen Weisheit und Güte bestand, aus der heraus er das Leben der Menschen zu ihrem Heile ordnete und leitete, wozu sie selbst noch nicht imstande waren. Der Herrscher und seine Minister wurden als etwas Höheres als gewöhnliche Menschen erlebt; Götter und Untergötter sprachen und wirkten in ihnen.

Dann trat in der 2. Stufe (in Griechenland und Rom) eine Spaltung in eine mehr weltliche und eine kirchliche Macht ein. Der Herrschende wurde nicht mehr als der Gott selbst, sondern als der von Gott Beauftragte und Inspirierte erlebt, als der Herrscher von Gottes Gnaden. Er war ein Mensch wie alle anderen, aber aus ihnen herausgehoben durch den Adel seiner Seele, der es dem Gotte ermöglichte, ihn für seine leitenden Aufgaben zu inspirieren, derer die Menschen in einer gewissen Weise noch immer bedurften.

Mit der Neuzeit setzte wieder eine gewaltige Bewusstseinsveränderung ein, in der sich der einzelne Mensch immer mehr auf die Spitze der eigenen Persönlichkeit zu stellen begann, um aus eigener Erkenntnis sein Leben selbst zu gestalten. Der Herrscher wurde immer weniger als Gottgesandter erlebt, der durch höhere Erkenntnis andere zu lenken berechtigt wäre. Jeder fühlte sich selbst in der Lage und berechtigt, zu den benötigten Erkenntnissen zu kommen. Der Anspruch des „Gottesgnadentums“ war hohl geworden, hielt sich aber noch lange auf dem Thron. Seine Macht war jedoch vollkommen entgeistigt und veräußerlicht, sie war zur leeren Phrase geworden.
Die Macht, die im Geistigen ihren Ursprung und ihre Legitimation hatte, war zugunsten der menschlichen Freiheit versiegt. Aber an ihre Stelle setzte sich die äußere Gewalt, die aus dem nackten Egoismus der irdischen Persönlichkeit aufstieg und sich den Staat als Instrument gestaltete.

Mit der Demokratie machte sich die berechtigte Forderung der Individualität geltend, die Gesetze sich nicht von oben diktieren zu lassen, sondern bei der Entstehung des Rechts mitzuwirken. In dem Maße aber, wie die Rechtsorganisation, der Staat, eine Allzuständigkeit für jedes Lebensgebiet in Anspruch nahm und durch Gesetze reglementierte, wurden in das Recht, das nur die Beziehungen zwischen den einander gleichberechtigten Menschen zu regeln hat, inhaltliche Gestaltungen des Lebens aufgenommen, die Angelegenheit der sachkundig im Wirtschafts- und Kulturleben wirkenden Menschen selbst sind.

Das führte dazu, dass der Impuls der Selbstbestimmung sich noch in der Debatte artikulieren kann, im Moment der Abstimmung aber ausgeschaltet wird, denn damit sind alle gleichermaßen an die daraus folgenden inhaltlichen Regelungen gebunden und müssen – von außen bestimmt – nach ihnen handeln. Aus dem Streben des Individuums nach Selbst- und Mitbestimmung entstanden, führt der Parlamentarismus in der Abstimmung zu ihrer Vernichtung. Er „geht hervor aus der Geltendmachung der Persönlichkeit und endet mit der Auslöschung der Persönlichkeit.“ Im Geistes- und im Wirtschaftsleben darf es, wenn die Selbstbestimmung des Menschen nicht aufgehoben werden soll, keine gesetzgebenden Körperschaften geben, die „von oben“ reglementieren, sondern nur horizontale Beratungs- und Kooperationsorgane freier und solidarisch einander zugewandter Bürger.

Das omnipotende Parlament gibt den plutokratischen Hintergrundkräften die Möglichkeit, die Abgeordneten zu vereinnahmen und als Marionetten zu benutzen.

Das ist die jetzige Situation. Die Freiheit des Einzelnen ist auf halbem Wege stecken geblieben. Er ist noch immer einer hierarchischen Staatsmacht in der Hand weniger untertan.
Eine historische Analyse.


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