Verfassungs(ver)brecher

Falkenauge, Samstag, 02.12.2017, 11:26 (vor 2337 Tagen) @ Barbara6019 Views

Falsch! Deutsche werden nicht geschützt. Sonst wären die Grenzen ja
geschlossen und das ganze kriminelle Pack schon längst wieder in der
Heimat. Deutsche werden nicht im Ghetto, sondern im KZ landen!

"Merkel hat für Flüchtlinge, Migranten, Asylbewerber die deutschen
Grenzen geöffnet, hält sie nach wie vor geöffnet. Daher strömt es
weiterhin ins Land. Und was ist die politische Reaktion? Die Grenzen
schließen? Nein, stattdessen zäunen wir jetzt unsere Weihnachtsmärkte
ein, bilden gleichsam Weihnachtsmarkt-Ghettos. Politische Wirklichkeit in
Deutschland. Wann werden die Deutschen in Ghettos auch wohnen und leben
müssen? Und wann nur noch in Ghettos – eingesperrt, um geschützt zu
sein vor denen mit ganz anderen Auffassungen und aus ganz anderen Kulturen?
Als Minderheit im eigenen Land? Wie lange werden sie als „die, die schon
immer hier leben“, überhaupt noch geduldet sein?"

http://kpkrause.de/2017/11/30/offene-staatsgrenzen-aber-eingezaunte-weihnachtsmarkte/

„Auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland kann der Schutz der Würde des Menschen nur dann wirksam gewährleistet sein, wenn die Kontrolle über die Einreise in das Staatsgebiet nicht verloren geht. Es unterliegt einem Missverständnis, wer glaubt, dass die Menschenrechte wegen ihrer universellen Geltung die staatliche oder supranationale Rechtsordnung suspendieren oder gar derogieren (abschaffen) könnten.“

„Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus. … Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“
(Prof. Dr. Udo Di Fabio, Richter am BVerfG a.D.)

„Die Regierung darf nicht sehenden Auges Zustände herbeiführen, in denen die Polizei nicht mehr in der Lage ist, flächendeckend das Gewaltverbot durchzusetzen und die die Menschen gegen Übergriffe anderer wirksam zu schützen. … Sie darf nicht zulassen, dass Zustände entstehen, in denen durch Konfliktpotentiale aus Einwanderungsgruppen, wie sie in Frankreich sichtbar wurden, die innere Sicherheit derart bedroht wird, dass dann massive Freiheitseinschränkungen notwendig werden, um die Gefahren unter Kontrolle zu halten (Verstärkung der Tendenz zum Überwachungsstaat, Erleichterung polizeilicher Eingriffe bis hin zu Notstandsmaßnahmen).“
(Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Uni Freiburg)

Es ist ja staatsrechtlich eigentlich alles klar, um das herrschende Regime abzusetzen und zu bestrafen.


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