Ja, genau so wie die Banknoten

Mephistopheles, Mittwoch, 29.11.2017, 10:11 (vor 2338 Tagen) @ Zarathustra3934 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Mittwoch, 29.11.2017, 10:16

Wenn Du jemandem per Vertrag etwas in Cryptowährung schuldest, dann
schuldest Du ihm dies nach Gesetz, auch wenn es kein gesetzliches ZM ist.
Ausserdem können in der Schweiz (in Zug) bereits gewisse
Abgabeforderungen in Bitcoin bezahlt werden. Bitcoin kann - wie Gold,
Silber oder sonstwas - jederzeit nicht nur zum gesetzlichen, sondern auch
zum Abgabemittel erklärt werden.

In Japan wurde es auch als gesetzliches Zahlungsmittel erklärt, in dem
Sinne, dass es ein von Gesetzes wegen gültiges Zahlungsmittel ist.

https://www.cryptocoinsnews.com/japan-accepts-bitcoin-as-legal-payment-method-whats-next/

Die Banknote war ursprünglich ein Dokument, welches die Bank ihrem Gläubiger übergab und welches ihn berechtigte, gegen Abgabe dieser Note von der Bank eine bestimmte Menge Gold oder Silber sich aushändigen zu lassen.
Irgendwann entdeckte der Staat, dass sich diese Banknoten vorzüglich zur Finanzierung seiner ungedeckten Ausgaben eigneten, und so wurden diese Banknoten mit einem staatlichen Stempel versehen und zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt.
Selbstverständlich kann der Staat jederzeit ein Gesetz erlassen, dass die Bitcoins mit einem staatlichen digitalen Stempel versehen werden müssen und dann gesetzliches Zahlungsmittel sind.
Die jetzigen Eigentümer werden dann ihre Bitcoins - natürlich nur mit einem gebührenden Abschlag - gegen staatliche Bitcoins eintauschen dürfen und die weitere Nutzung von Bitcoins ohne staatlichen Stempel wird untersagt und mit Gefängnis bedroht werden.
Und enn das alle umliegenden EU-Staaten so gemacht haben, dann wird auch die Schweiz entdecken, dass das leider alternativlos ist und auch die Schweizer Bitcoins mit einem schweizer digtitalen Stempel versehen werden müssen.


Gruß Mephistopheles


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