Direkte Demokratie vs. Feudalstaat

Zarathustra, Mittwoch, 29.11.2017, 10:05 (vor 2312 Tagen) @ tar3918 Views

Wenn Du jemandem per Vertrag etwas in Cryptowährung schuldest, dann
schuldest Du ihm dies nach Gesetz, auch wenn es kein gesetzliches ZM

ist.

Jap, dasselbe gilt für Schnürsenkel. Allerdings kann ich diese
ausstehende Schuld auch jederzeit in dem gesetzlichem Zahlungsmittel
tilgen.

Toll!

Ausserdem können in der Schweiz (in Zug) bereits gewisse
Abgabeforderungen in Bitcoin bezahlt werden.


Toll.

Gell! Das ist eben der Unterschied zwischen einer direkten Demokratie und einem Feudalstaat. Die Schweiz kann sich das leisten, sie ist hyperkonkurrenzfähig und muss keine Kapitalflucht fürchten wie China, Russland und andere, die immer wieder neue Verbote ausprobieren.

Bitcoin kann - wie Gold,
Silber oder sonstwas - jederzeit nicht nur zum gesetzlichen, sondern

auch

zum Abgabemittel erklärt werden.


Das könnte theoretisch auch bei Schnürsenkeln passieren. Aber nehmen wir
mal an, das passierte, fehlt nachwievor die haftungs- und
besicherungsrechtliche Fundierung von Cryptos, um deren Wert zu
stabilisieren. Wie schließt man damit langfristige Verträge?


Was meinst Du damit? Was ist der Unterschied zum Goldstandard?

In Japan wurde es auch als gesetzliches Zahlungsmittel erklärt, in dem
Sinne, dass es ein von Gesetzes wegen gültiges Zahlungsmittel ist.

https://www.cryptocoinsnews.com/japan-accepts-bitcoin-as-legal-payment-method-whats-next/

Gültig <> gesetzlich oder besteht dort Annahmezwang für Gläubiger
anderslautender Schulden?

Annahmezwang noch kaum. Annahmezwang besteht nur, wenn Kryptozahlung vertraglich legitimiert wurde.


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