Und dann?

tar ⌂, Gehinnom, Mittwoch, 29.11.2017, 09:34 (vor 2334 Tagen) @ Zarathustra3926 Views

Wenn Du jemandem per Vertrag etwas in Cryptowährung schuldest, dann
schuldest Du ihm dies nach Gesetz, auch wenn es kein gesetzliches ZM ist.

Jap, dasselbe gilt für Schnürsenkel. Allerdings kann ich diese ausstehende Schuld auch jederzeit in dem gesetzlichem Zahlungsmittel tilgen.

Ausserdem können in der Schweiz (in Zug) bereits gewisse
Abgabeforderungen in Bitcoin bezahlt werden.

Toll.

Bitcoin kann - wie Gold,
Silber oder sonstwas - jederzeit nicht nur zum gesetzlichen, sondern auch
zum Abgabemittel erklärt werden.

Das könnte theoretisch auch bei Schnürsenkeln passieren. Aber nehmen wir mal an, das passierte, fehlt nachwievor die haftungs- und besicherungsrechtliche Fundierung von Cryptos, um deren Wert zu stabilisieren. Wie schließt man damit langfristige Verträge?

In Japan wurde es auch als gesetzliches Zahlungsmittel erklärt, in dem
Sinne, dass es ein von Gesetzes wegen gültiges Zahlungsmittel ist.

https://www.cryptocoinsnews.com/japan-accepts-bitcoin-as-legal-payment-method-whats-next/

Gültig <> gesetzlich oder besteht dort Annahmezwang für Gläubiger anderslautender Schulden?

--
Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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