Kryptos können jederzeit auch gesetzliches Zahlungsmittel sein

Zarathustra, Mittwoch, 29.11.2017, 07:51 (vor 2339 Tagen) @ tar3903 Views
bearbeitet von Zarathustra, Mittwoch, 29.11.2017, 08:28

Wenn Du jemandem per Vertrag etwas in Cryptowährung schuldest, dann schuldest Du ihm dies nach Gesetz, auch wenn es kein gesetzliches ZM ist.
Ausserdem können in der Schweiz (in Zug) bereits gewisse Abgabeforderungen in Bitcoin bezahlt werden. Bitcoin kann - wie Gold, Silber oder sonstwas - jederzeit nicht nur zum gesetzlichen, sondern auch zum Abgabemittel erklärt werden.

In Japan wurde es auch als gesetzliches Zahlungsmittel erklärt, in dem Sinne, dass es ein von Gesetzes wegen gültiges Zahlungsmittel ist.

https://www.cryptocoinsnews.com/japan-accepts-bitcoin-as-legal-payment-method-whats-next/


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