Es geht um die juristische Legitimation "NATO-Bündnisfall" für den deutschen Afganistan Einsatz

BerndBorchert, Sonntag, 19.11.2017, 18:30 (vor 2349 Tagen) @ peterpan1962 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 19.11.2017, 18:58

Nach @Falkenauge ist es nur das fehlende UNO-Mandat, das den Einsatz illegal macht.

Ich könnte mir aber darüberhinaus auch vorstellen, dass es innerdeutsche Fehler bei der Einscheidungsfindung über den Einsatz gab (Schröder/Fischer Regierung): Der Einsatz basiert ja auf dem Prinzip des NATO-Bündnisfalles. Offenbar muss der Bundestag es beurteilen, ob
(A) der Bündnis-Fall vorliegt und
(B) ob man die vom angegriffenen Land angeforderte Unterstützung leistet.

Es geht um (A). Ich frage mich, ob (A) tatsächlich vom Parlament zu entscheiden ist. Es müsste doch eigentlich eine Kommission sein, die Gutachter bestellt.

Gab es dieses Kommission? wenn ja, was ist, wenn sich Fehler bei den Gutachten herausstellen? (inzwischen pfeifen es ja die Spatzen von den Dächern, dass die USA 9/11 selber inszeniert haben). Kann die Bündnisfall-Entscheidung zurückgenommen werden, falls die Täterschaft für 9/11 nicht bei Al Kaida liegt. Oder muss sie es sogar?

Bernd Borchert

Es spielt hier jetzt kein Rolle, ob die USA allein 9/11 inszeniert haben oder mit der Unterstützung von "befreundeten" Geheimdiensten, z.B. des israelischen. In beiden Fällen läge der "Bündnisfall" nicht vor, denn das Land hat sich selber angriffen und der behauptet Feind ist ein ganz anderer: nämlich der eigene Geheimdienst und dessen Hintermänner.


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