Bundesverfassungsgericht: Drittes Geschlecht muss im Geburtsregister positiv berücksichtigt werden
Die bisherige "männlich oder weiblich"-Regelung im Personenstandsrecht sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Möglich wäre auch der generelle Verzicht auf den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag.
Details gibts auf Telepolis
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