Bundesverfassungsgericht: Drittes Geschlecht muss im Geburtsregister positiv berücksichtigt werden

bürgermeister, Mittwoch, 08.11.2017, 15:16 (vor 2323 Tagen)3623 Views

Die bisherige "männlich oder weiblich"-Regelung im Personenstandsrecht sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Möglich wäre auch der generelle Verzicht auf den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag.
Details gibts auf Telepolis[[la-ola]]

--
Die besten Q drops sind noch nicht gelutscht.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung