muss man Einkünfte aus Kapitalvermögen in der EKSt erklären

aliter, Mittwoch, 08.11.2017, 13:17 (vor 2332 Tagen) @ SMK1580 Views

die Frage stellt sich, da ich durchaus der Ansicht bin, der Staat muss, da ja eine Vermögenssteuer nicht existiert, mein tatsächliches Vermögen nur kennen bzw erschliessen, soweit ich erklärungspflichtige Einnahmen habe.
Wegen der in den letzten Jahren stark gestiegenen Kurs ist mein Depot Wert durchaus ansehlich . Bei einer Günstigerprüfung erfolgt die Versteuerung per Kapitalertragsteuer (25%). Daher könnte ich ja mich auf den Standpunkt stellen, meine Kapitalerträge sind versteuert, ich gebe bezüglich Einkünfte aus Kapitalerträgen gar nichts an - ist das zulässig?
Unabhängig davon macht man sich natürlich Gedanken über die Sicherheit bzw. Crashsicherheit von Effekten. Für mich persönlich würde ich nicht aus Aktien in eine Immobilie wechsel, die Empfehlung einen so hohen Au-Anteil zu halten überrascht mich etwas, die hohen Wertsteigerungen aller Anlageklassen sind m.E. der von offizieller Seite verleugneten Inflation zu verdanken. Auf den Aktien-crash warte ich auch schon seit ca 5 Jahren - bisher vergebens.

Grobe Richtwerte anderer Anlageklassen:

DAX inkl. aller Dividenden: 4,5% p.a. seit 2000
Renten (REXP) inkl. Coupon: ca. 6,3% p.a. seit 2000
Gold ca. 9% p.a. seit 2000

Ich persönlich würde von einer hypothetischen Million € aus einem
Immobilienverkauf 50% in Gold und 50% in Cash parken und einfach abwarten.
Aus meiner Sicht wird Gold auf die nächsten 10-15 Jahre Aktien auf einer
relativen Basis auf jeden Fall outperformen. Die Frage ist, kommt ein
weiterer großer crash oder nicht. Falls ja, würden die 50% cash dann in
Aktien wandern. Ein Mietshaus ist ja ebenfalls eine sehr langfristige
Anlage, die dazu noch recht illiquide ist. Wenn man statt dem Haus eine
äquivalente Menge Gold hält, dürfte man auch hier auf lange Sicht einen
besseren Schnitt machen:


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung