bei Sozialwohnungen ebenso

Manuel H., Montag, 06.11.2017, 11:32 (vor 2335 Tagen) @ Otto Lidenbrock3291 Views

Private Wohnungsbaugesellschaften erhalten eine Prämie, wenn sie statt an Einheimische an illegal Eingewanderte vermieten.
Kommunen sind zur Unterbringung Bedürftiger verpflichtet
bei Einheimischen reicht eine Notschlafstelle
bei illegal Eingewanderten werden neue Häuser hochgezogen und mit Neuware möbliert.
Illegal Eingewanderte dürfen Wohnungen anmieten, die bis zu 20% über dem Satz für Einheimische kosten (Einzelfall Entscheidung)
Residenzpflicht nur für Einheimische
Vermögensprüfung nur für Einheimische
Identitätsprüfung nur für Einheimische
Ausbildungsprüfung nur für Einheimische
Frisch eingetrudelte Illegale werden ärztlich wie Privatpatienten abgerechnezlz
Wegen der hohen Dolmetscherkosten keine Wartezeit beim Arzt.
usw.

Kältehilfe in Not: Betreiber geben keine Räume, weil Berlin für
Obdachlose 15 Euro, aber für Flüchtlinge 50 Euro zahlt


Damit haben wir es schwarz auf weiß, dass Obdachlose weniger "wert" sind,
als sogenannte "Flüchtlinge". [[sauer]]

--
Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com


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