Entweder Abteilungswechsel oder ernsteres

Dieter, Sonntag, 05.11.2017, 20:36 (vor 2356 Tagen) @ Otto Lidenbrock2314 Views

Servus Rotti,

nein, die landwirtschaftlichen Flächen sind schon seit längerer Zeit in
meinem Besitz und schon seit Urzeiten verpachtet. Ich hatte die
Pachteinnahmen immer unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung"
angegeben und nie hatte sich das Finanzamt daran gestört. Jetzt plötzlich
erzählt man mir, dass vor dem Finanzamt niemals eine offizielle
Betriebsaufgabe des Hofes erklärt worden wäre und es sich deshalb nach
wie vor um landwirtschaftliches Betriebsvermögen handele.

Wenn ich jetzt offiziell diese Betriebsaufgabe erklären würde, müssten
die Flächen in mein Privatvermögen "überführt" werden, was vermutlich
schmerzhafte Steuern nach sich ziehen würde.

Hallo Otto L.

Hoffentlich sind die Steuerbescheide zuvor endgültig. Natürlich heißt es, daß ohne erklärte Betriebsaufgabe die Landwirtschaft als fortgeführt gilt.
Vielleicht betrachtet aber das Finanzamt Deine Angabe bei den Steuererklärungen (Einkünfte aus V+V) als Erklärung zur Betriebsaufgabe. Sollte dies der Fall sein, so sollte die AO darüber Auskunft geben, was sie noch dürfen.
Wenn alles harmlos ist, dann gehe ich davon aus, daß aufgrund der Landwirtschaft jetzt eine andere Abteilung für Deine Steuern zuständig ist und die die ein wenig Basiswissen erfragen.

Gruß Dieter


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