Fünfzig Euro für vier Blatt Papier

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Sonntag, 05.11.2017, 15:08 (vor 2336 Tagen)4591 Views

Vor kurzem flatterte mir mein Einkommensteuerbescheid 2016 ins Haus, aber nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erginge, wie mir das Finanzamt lapidar mitteilte. Es bestand nämlich noch eine Rückfrage bezüglich meiner Angaben über die Einkünfte aus landwirtschaftlichem Betrieb. Konkret ging es um verpachtete Ländereien, über die der Staat von mir ein Grund- und Bodenverzeichnis verlangt. Es genügt dem Finanzamt nicht, Flur, Flurstück, Lage, Nutzungsart und Flächengröße zu kennen, sondern es mussten zusätzlich Angaben über Ertragsmesszahl, Ausgangswert, Bewertung, Buchwert, Zu- bzw. Abgangsdatum her, von denen ich bis dato noch nie etwas gehört hatte und die ich dementsprechend auch nicht mitteilen konnte. [[hae]]

Sei´s drum, ich konnte zumindest in Erfahrung bringen, dass man die Ertragsmesszahl beim zuständigen Katasteramt bekommen würde. Nachdem ich dort angerufen hatte, steckte schon wenige Tage später ein DIN A4 Umschlag mit insgesamt fünf Blatt Papier in meinem Briefkasten - für eine Behörde eine ordentliche Leistung, wie ich fand. Eins von den fünf Blättern war die Rechnung für die anderen vier Blätter und belief sich auf knapp fünfzig Euro. [[sauer]]

Wow, vier Blatt Papier für fünfzig Euro! Wieviel würden diese vier Blatt Papier wohl kosten, wenn diese sich Katasteramt nennende Behörde komplett privat bewirtschaftet würde - vielleicht fünfhundert Euro?

Und ich hatte immer gedacht, die staatliche Verwaltung würde von meinen Steuergeldern bezahlt. [[smile]]

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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