Ergänzend dazu

Albatros, Lothringen, Freitag, 03.11.2017, 14:36 (vor 2359 Tagen) @ Tempranillo2547 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 03.11.2017, 14:55

Ja! Frankreich kennt eine audiovisuelle Gebühr.
http://www.de-fra.com/articles/wo-muss-ich-meinen-fernseher-in-frankreich-anmelden#.Wfx...

Die "audiovisuelle" Gebühr ist Bestandteil der Kommunalabgabe (taxe
d´habitation) mit der auch u.a. die Entsorgungsgebühren erhoben werden.
In der jährlichen Steuererklärung wird erfragt, ob sich zum Januar des Jahres Geräte im Hausbestand befanden, die den "Empfang audiovisueller" Informationen ermöglichen.
Man kann diese Frage mit Nein beantworten und die Abgabe wird nicht erhoben.
Allerdings kann dies u.U. kontrolliert werden. Wenn ich noch richtig informiert bin, entfällt die Gebühr mit Eintritt des Rentenalters.
Unterschreitet das steuerpflichtige Einkommen einen Basiswert, entfällt die Kommunalabgabe vollständig - also sämtliche kommunalen Abgaben!

Edit
Neben der Lohnsteuer sind die taxe d`habitation (Kommunalsteuer), sowie die taxe fonciere (Steuer auf Grundbesitz) Steuern, die direkt von der Finanzbehörde erhoben werden.
Eine Kfz-Steuer z.B. gibt es nicht.

Es grüsst
der

--
Albatros


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