Good Samaritan Law

SevenSamurai, Sonntag, 22.10.2017, 23:53 (vor 2371 Tagen) @ Griba1835 Views

Für die Notfallbehandlung (oder besser: Erste Hilfe) gilt seit mehreren
Jahren im Verfügungsbereich der VSA (also weltweit [[zwinker]]) das
Good Samaritans
Law

Das soll auch so funktionieren - im Zweifel ist es aber besser, unerkannt
zu bleiben, denn selbst die Entgegennahme einer kleinen Belohnung würde
einen Behandlungsvertrag mit allen Konsequenzen begründen. [[top]]

Bedeutet das

"A person is not obligated by law to do first aid in most states, not unless it's part of a job description."

dass es völlig ausreichend ist, einen Arzt oder Notarzt anzurufen und ansonsten nichts zu tun?

Bekäme man in Deutschland nicht Ärger, wenn man so vorgeht?

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung