Vollstreckbarkeit von US-Urteilen in der Schweiz?

CalBaer, Sonntag, 22.10.2017, 21:33 (vor 2375 Tagen) @ Zürichsee2216 Views

Jeder mit Wohnsitz in den USA (was nicht nur Staatsbuerger, sondern auch Einwanderer einschliesst) kann vor US-Gerichten klagen. Nur wie sind Urteile vor US-Gerichten in der Schweiz vollstreckbar?

Man kann sich auch absichern mit Gerichtsstandsvereinbahrungen. Oder man versichert sich selbst gegen solche Klagen. Kostet natuerlich viel Geld, aber das wird man sowieso auf die Behandlungskosten aufschlagen.

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