Einspruchsfrist für jedermann 2 Monate
Die Einspruchsfrist für jedermann beträgt 2 Monate !
Alle Amtsträger können, müssen aber nicht Einspruch erheben.
Offensichtlich wird in diesem Fall ein Wahlprüfungsausschuss aus den Reihen der Fraktionen des neuen Bundestages berufen.
Sind hier Interessenskonflikte vorprogrammiert ?
siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/wahlprg/WahlPrG.pdf