Juristisch fehlerhafte Urteilsbegründung.

XERXES, Mittwoch, 18.10.2017, 11:45 (vor 2382 Tagen) @ Socke1679 Views

Im Text heisst es: "Haverbeck leugne eine "historische Tatsache"".

Hier macht die Richterin das Urteil angreifbar, denn tatsächlich handelt es sich bei dem Holocaust im juristischen Sinne um eine historische Offenkundigkeit, da jedwede Tatsachenbeweise fehlen.

Die gesamte Holocaustforschung fußt zur Gänze auf Zeugenaussagen und Deutungen (Interpretationen).

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”


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