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YooBee, Donnerstag, 12.10.2017, 14:22 (vor 2381 Tagen) @ Julius Corrino1577 Views

„Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn
schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung
der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit
zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit
dafür übernimmt;
aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes
an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen
und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil
über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.“

Gustav Adolf Rochus von Rochow (1792-1847)
Preußischer Innen- und Staatsminister

[[freude]]


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