kann auch schneller gehen - Unterschied zwischen Ein- und Ausreise

nereus, Mittwoch, 11.10.2017, 13:38 (vor 2361 Tagen) @ Albrecht3144 Views

Nur das dies einmal gesagt wird weil es offenbar kaum noch verstanden wird.

Es ist ein Menschenrecht, dass jeder (straf- und schuldenfreie) Einwohner sein Heimatland verlassen darf.
Es gibt aber kein Menschenrecht auf Einwanderung, schon gar nicht in das Land meiner Wahl.
Das heißt, der Staat darf seinen Bürgern das Weggehen nicht prinzipiell verbieten.
Aber kein Staat ist gezwungen, jeden, der kommen will, aufzunehmen ..

Die Dinge liegen beim Staatsgebiet so ähnlich wie bei der Wohnung.
Niemand darf mich in meiner Wohnung einschließen.
Aber ohne meine Erlaubnis darf sich niemand in meiner Wohnung niederlassen, er darf sie nicht einmal ohne meine Zustimmung betreten – außer Polizei und Feuerwehr.
Das wäre Hausfriedensbruch.

„Menschenrecht“ heißt hier: das Recht auszuwandern, ist sozusagen jedem Menschen angeboren.
Das Recht einzuwandern, muß dagegen verliehen werden von den Vertretern der dortigen Staatsbürger.
Wem es verliehen werden darf und wem es verliehen werden muss, ergibt sich aus dem nationalen Recht und aus dem Völkerrecht ..

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/meinung/fluechtlinge-wir-koennen-uns-keinen-schlendrian-leis...

Solche Banalitäten sind den verdorbenen Eliten und ihren irren Anhängern unablässig um die Ohren zu schmeißen.
Diese Gedanken von Richard Schröder stammen von vor 2 Jahren!

Wer nun die Analogien zur ehemaligen Wende herstellen will, kann sich gleich wieder „frisch machen“.

Alle DDR-Bürger konnten sich ohne staatliche Genehmigung in der Bundesrepublik dauerhaft niederlassen, wenn sie sie erreicht hatten. Sie konnten sogar in ausländischen bundesdeutschen Vertretungen einen bundesdeutschen Pass bekommen und mit dem als Bundesbürger ausreisen, wenn die betroffenen Staaten das erlaubten, was bei den sozialistischen Staaten außer Jugoslawien nicht der Fall war.
Der Grund war nicht ein besonders großzügiges Einwanderungsrecht, sondern die Definition der deutschen Staatsbürgerschaft im Grundgesetz (Art. 116).
Demnach waren auch die DDR-Bürger Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, wogegen die DDR Sturm gelaufen ist. DDR-Bürger waren für die Bundesrepublik keine Ausländer und deshalb auch keine Einwanderer, wenn sie kamen.

Und für die, die noch immer nichts raffen, weil „nichts von nichts kommt“.

Uneingeschränkt offene Grenzen und Sozialstaat schließen einander aus.

oder Klartext auf den dümmliche Spruch: Kein Mensch ist illegal.

Der Satz ist erstens richtig. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Seine Existenz ist nie illegal.
Zweitens aber vernebelt der Satz notwendige Unterscheidungen.
Zweifellos können Menschen, die nicht illegal sind, Illegales tun und sich auch irgendwo illegal aufhalten.
Wenn es den Unterschied zwischen legalem und illegalem Aufenthalt in Deutschland geben muss, muss der auch Konsequenzen haben.

Das hat jetzt maximal 1,5 Minuten gedauert. [[zwinker]]

mfG
nereus


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