Katalonien, die rechtlichen Aspekte kamen bislang etwas kurz weg.

siggi, Freitag, 06.10.2017, 22:36 (vor 2365 Tagen) @ CalBaer2526 Views

Falls ich es nicht übersehen habe.

Hier wird das ganz gut dargestellt:

https://www.heise.de/tp/news/Katalonien-Sofortige-Unabhaengigkeit-nach-Referendum-37640...

Daraus:

Völkerrecht und Entscheidungen des IHG

In der Argumentation wird man sich auf das Völkerrecht beziehen. So hatte die Tageszeitung La Vanguardia schon im Vorfeld berichtet, dass man sich auf den "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" beziehen wird, der von den Vereinten Nationen 1966 beschlossen wurde. Darin ist ausdrücklich das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Menschenrecht verankert. Dieser Pakt wurde von Spanien nach dem Ende der Diktatur schließlich 1977 auch ratifiziert und gilt deshalb auch für das Land.

Ausdrücklich bezieht man sich auch auf Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag. Zwar führte das die Zeitung das nicht näher aus, aber es ist klar, dass unter anderem der historische Beschluss zum Kosovo herangezogen wird, wenn man sich das Gesetzesvorhaben nun anschaut. Denn der IGH hatte die einseitige Unabhängigkeitserklärung im Kosovo schon 2010 das Plazet erteilt: "Die Erklärung vom 17. Februar 2008 hat das allgemeine internationale Recht nicht verletzt."

Der IGH machte eindeutig klar, dass es keine internationale Rechtsnorm gibt, die es einer Bevölkerung verbiete, sich auch einseitig für unabhängig zu erklären. Im Kosovo geschah dies sogar ohne Referendum durch einen einfachen Parlamentsbeschluss. Und das einseitige Vorgehen im Kosovo wurde ausdrücklich aus Berlin, von fast allen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission unterstützt und vorangetrieben.

LG

siggi


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