grundsätzlich ist in der BRD die doppelte Staatsbürgerschaft verboten

Dieter, Sonntag, 01.10.2017, 19:57 (vor 2396 Tagen) @ software-engineer2158 Views

mit Ausnahme von Personen, die in Deutschland geboren wurden mit ausländischen Eltern, die mind. 8. Jahre zuvor in Deutschland lebten.

Deutschtürken mußten zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ihren türk. Paß abgeben. Erdogan erlaubte ihnen jedoch wider deutschen Rechts nach Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit die türkische Staatsangehörigkeit wieder zu erlangen. Dies hat für die Beteiligten auch Folgen im türk. Erbrecht.

Sollte der deutsche Staat bei Einzelpersonen erfahren, daß diese im Nachhinein die türk. Staatsangehörigkeit wieder erlangt haben, würde sofort die deutsche Staatsangehörigkeit erlischen. Natürlich wird kein Deutschtürke freiwillig zugeben, daß er zwischenzeitlich auch die türk. Staatsangehörigkeit wieder erlangt hat, da der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit die Folge wäre.

Dieses Problem ist auch bei allen deutsch-türkischen Politikern in allen Parteien nach wie vor vorhanden. Normalerweise müßte bei jedem Anwärter eine entspr. Prüfung vorgenommen werden, was aber nicht passiert.

Insofern gehe ich davon aus, daß wir Parlamentarier und Ratsherren haben, denen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden müßte und die keinerlei Recht haben, dort Entscheidungen zu treffen, wo sie sie treffen.
Die gilt natürlich nicht nur bei Türken, sondern auch für andere Nationen, nur ist die AKP mit Erdogan besonders erpicht darauf, daß möglichst viele "Deutschtürken" auch die türk. Staatsangehörigkeit wieder erlangen.

Bei Cem Özdemir bin ich mir allerdings recht sicher, daß er nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht die türk. zusätzlich.

Gruß Dieter


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