Merkel behauptet wahrheitswidrig Rechtmäßigkeit ihres Handelns

Falkenauge, Montag, 25.09.2017, 10:15 (vor 2377 Tagen)2646 Views

Wer gestern Abend die Elefantenrunde gesehen hat, der hat sicher gehört, wie Merkel sich zur Rechtmäßigkeit ihres Handelns ab September 2015 auf die letzte EuGH-Entscheidung berufen hat.

Der EuGH hatte einerseits festgestellt, dass die Dublin-III-Verordnung der EU, wonach der EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, den der Asylsuchende zuerst betritt, auch in Ausnahmesituationen gelte, wie sie im Spätsommer 2015 bestand. Es sei „nicht ausschlaggebend, dass das Überschreiten der Grenze in einer Situation erfolgt, die durch die Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger gekennzeichnet ist“. Ein Land, das Flüchtlinge in andere Länder weiterleite, bleibe zuständig und handle rechtswidrig. Die Einreise in Länder außerhalb des für die Aufnahme zuständigen Landes, in dem die Flüchtlinge und Migranten zum ersten Mal EU-Boden betreten, sei grundsätzlich „illegal“, auch dann, wenn ein anderer Mitgliedstaat „die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen … gestattet.“

Danach ist Merkels Handeln der totalen Grenzöffnung nach europäischem Recht rechtswidrig. Die Flüchtlinge hätten an der Grenze zurückgeschickt werden müssen.

Der EuGH ließ aber ein Schlupfloch, das Merkel gestern sicher meinte.
"... die Aufnahme einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger (kann) durch einen Mitgliedstaat auch dadurch erleichtert werden, dass andere Mitgliedstaaten, einseitig oder in Abstimmung mit dem betreffenden Mitgliedstaat, im Geist der Solidarität, der im Einklang mit Art. 80 AEUV der Dublin-III-Verordnung zugrunde liegt, von der in Art. 17 Abs. 1 dieser Verordnung vorgesehenen Befugnis Gebrauch machen….“

Nun gilt das aber 1. nur für befristete humanitäre Gründe und 2. hat die Bundesregierung diese Ausnahme nie in Anspruch genommen, wie jetzt auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt hat.

Und was Merkel darüber hinaus verschweigt, ist, dass selbst wenn man diese europarechtliche Situation unterstellt, musste das natürlich im Rahmen des deutschen Rechts geschehen. Es kann nicht bedeuten, dass sie dabei deutsches Recht verletzen und praktisch außer Kraft setzen darf. Dies aber ist in großem Maße geschehen.

Dieser Sachverhalt ist kurz vor der Wahl in diesem Artikel behandelt und hier auch schon verlinkt worden, nachdem schon Propagandamedien Merkel auf dieselbe lügenhafte Weise reinzuwaschen suchten.


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