Stimmt, auch noch was anderes ist mir aufgefallen

helmut-1, Siebenbürgen, Samstag, 23.09.2017, 22:39 (vor 2379 Tagen) @ Durran1706 Views

Ich stelle mir mal die kleinen TV-Geräte in der Mitte der Konsole an der Windschutzscheibe bei den Fernlastern vor. Ich weiß, dass die Dinger da - gerade in der Nacht, meistens mitlaufen.

Was ich aus dem Gesetzestext nicht klar verstanden habe, ist folgendes:
Wenn nun so ein TV-Gerät läuft, es wurde vor Beginn der Fahrt angemacht, und der Sender bleibt die ganze Zeit, was passiert dann?

Die Vorschrift ist erfüllt, es wird nicht während der Fahrt dran herumgefummelt, es ist auch nicht in der Hand des Fahrers, sondern fest verankert, - der Fahrer behauptet, er sieht immer nur auf die Fahrbahn und hört nur das, was aus dem TV erzählt wird, - was ist dann?

Mal sehen, vielleicht geht dann aus den Durchführungsbestimmungen mehr hervor. Klar weiß ich, dass man da irgendwo zwischen 2 und 4 Uhr, wenn nicht soviel los ist, auch mal beim Fahren auf der Autobahn einen Spielfilm ansieht. Schließlich war ich ja selbst mal auf dem Bock.


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