Haben sich Parteien strafbar gemacht?

Dieter, Freitag, 22.09.2017, 15:46 (vor 2405 Tagen) @ Dieter1915 Views
bearbeitet von Dieter, Freitag, 22.09.2017, 15:49

Eine ergänzende Fragestellung dazu:

Haben die Parteien bei der Aufstellung ihrer Kanditaten (passives Wahlrecht) in den einzelnen Listen die notwendigen Sorgfaltspflichten erfüllt.

Also z.B. bei allen türkischstämmigen "deutschen" Kandidaten, die nicht nach (ich glaube) 1990 beboren wurden, bei der türkischen Botschaft eine Auskunft ersucht, die nachweist, daß diese die türkische Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

Falls dies nicht geschehen ist, und sich herausstellen sollte, daß der eine oder andere unberechtigterweise diese Doppelstaatsangehörigkeit besitzt, dann hätten wir einen Betrug dem Wähler gegenüber, denn dann hätten die Parteien einem Ausländer das passive Wahlrecht zur Bundestagswahl/Landtagswahl ermöglicht.

Auch ist zu fragen, ob der Bundeswahlleiter sein Augenmerk hierauf gerichtet hat, und falls nicht, welche Konsequenzen dies hätte.

Gruß Dieter


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