Das Reinwaschen der Merkel-Regierung von allen Rechtsbrüchen

Falkenauge, Dienstag, 19.09.2017, 09:10 (vor 2404 Tagen)3361 Views

Am 26. Juli 2017 stellte der EuGH in einem Grundsatzurteil fest, dass die Dublin-III-Verordnung der EU, wonach der EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, den der Asylsuchende zuerst betritt, auch in Ausnahmesituationen gelte, wie sie im Spätsommer 2015 bestand. Es sei „nicht ausschlaggebend, dass das Überschreiten der Grenze in einer Situation erfolgt, die durch die Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger gekennzeichnet ist". Ein Land, das Flüchtlinge in andere Länder weiterleite, bleibe zuständig und handle rechtswidrig.

Doch in der Urteilsbegründung wies das Gericht in einem kleinen Absatz darauf hin, dass "die Aufnahme einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger (kann) durch einen Mitgliedstaat auch dadurch erleichtert werden, dass andere Mitgliedstaaten, einseitig oder in Abstimmung mit dem betreffenden Mitgliedstaat, im Geist der Solidarität, der im Einklang mit Art. 80 AEUV der Dublin-III-Verordnung zugrunde liegt, von der in Art. 17 Abs. 1 dieser Verordnung vorgesehenen Befugnis Gebrauch machen.

Es ist unglaublich, wie tagesschau.de und Spiegel damit das ganze Handeln der Merkel-Regierung in der Flüchtlingskrise legitimieren, indem sie das deutsche Recht völlig ausblenden. Der unbedarfte Medienkonsument wird wieder gekonnt getäuscht.
Hier eine genaue Analyse


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