Grundgesetzwidrigkeit des Islam

Falkenauge, Freitag, 15.09.2017, 09:20 (vor 2387 Tagen) @ Dieter4948 Views

http://www.dzig.de/Mohammedanismus_Ferdinand-Kirchhof-prangert-Angela-Merkel-an

Aussagen z.B.:

Kirchhof: "Gegen Terrorattacken und kriminelle Taten muss sich ein
Rechtsstaat immer verteidigen.
Aber der Islam wirft in Deutschland schon vorher drei Grundfragen auf,
deren Beantwortung in der öffentlichen Diskussion noch aussteht:

Wie steht der Islam zur Gleichberechtigung der Frau?
Wie geht er mit Menschen um, die nicht seiner Glaubensrichtung angehören?

Und: Hält er sich für legitimiert, an die Gestaltung des Staates
bestimmte, theologisch motivierte Ansprüche zu stellen? "

F. Kirchhof sagt zum politischen Islam dasselbe wie der Staatsrechtler Prof. Schachtschneider und kritisiert indirekt seinen früheren Verfassungsgerichtskollegen Dieter Grimm, der sich in die Aussage verstiegen hatte: „Wenn die Glaubensinhalte einer Religion mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssten, hätte es auch das Christentum in Deutschland schwer."
Es geht aber nicht um die Glaubensinhalte im engeren religiösen Sinne, sondern um den Anspruch des Islam nach politischer Gestaltung, der über die Religion hinausgreift.
Vgl.:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2016/07/18/islam-und-religionsfreiheit-der-totali...


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