Es gilt mehreres zu beachten...

Andudu, Montag, 11.09.2017, 17:05 (vor 2390 Tagen) @ FOX-NEWS3541 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.09.2017, 17:09

...eine der Fragen, die ich mir gestellt habe, war, ob und wie ich die Auszählung überwachen kann. Es reicht nämlich u.U. NICHT, nur die Endergebnisse zu prüfen.

Eine beliebte Manipulation ist das "Ablegen auf dem falschen Stapel". Stimmgewichte dadurch zu verzerren, dass man sie einer anderen Partei zuschlägt oder als ungültig weglegt. Funktioniert wahrscheinlich nur, wenn die Wahlkommission abgesprochen vorgeht (genau solche Fälle will man aber ja verhindern).

Die AfD hat auf ihrer Seite dazu folgende Rechtslage beschrieben:
"
1. Gemäß Â§ 54 der Bundeswahlordnung hat während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses jeder Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

2. Verteilen Sie sich auf die Wahllokale und beobachten Sie die Auszählung.

3. Der Wahlvorstand MUSS Ihnen Zutritt und Anwesenheitsrecht gewähren.

4. Die Gewährung des Anwesenheitsrechts muss so ausgestaltet sein, dass es Ihnen jederzeit möglich ist, auch tatsächlich Einblick in den Auszählvorgang zu erhalten.

5. Jeder kann Wahlbeobachter werden – eine besondere Qualifikation ist ausdrücklich nicht erforderlich.

6. Sie müssen sich nicht damit zufrieden geben, dass Ihnen ein Platz angeboten wird, von welchem aus Sie keine Sicht auf den Vorgang haben.

7. Auch müssen Sie sich nicht zwischendurch (etwa nach Ende des Wahlvorganges) rausschicken lassen – die Auszählung hat gemäß Â§ 67 der Bundeswahlordnung ohne Unterbrechung im Anschluss an den Wahlvorgang stattzufinden!

8. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie sich ruhig verhalten und sich gut auf die Wahllokale verteilen, denn bei der Anwesenheit zu vieler Personen und Lärm von außen kann die Anwesenheit mit Hinweis auf die Behinderung der Auszählung versagt werden.

9. Selbst wenn der Wahlvorstand Sie als Hindernis für den Auszählvorgang betrachten sollte, kann er Sie nicht ohne Weiteres des Raumes verweisen, da die Wahlhelfer selbst nicht das Recht besitzen, Sie wegzuschicken – dies darf nur die Polizei!

"
https://www.afd.de/wahlhelfer/


Unter:
https://wahlbeobachtung.de/
führt "Ein Prozent" eine Koordination der Wahlbeobachter durch, man kann sich dort einbringen (und spenden) auch wenn man nicht der AfD nahe steht. Wahlbeobachtung ist schließlich neutral.
Die haben auch einen Leitfaden herausgebracht, der zwar besonderen Wert auf eine Absicherung des AfD-Ergebnisses legt, aber natürlich für jede Partei funktioniert:
https://wahlbeobachtung.de/wahlbeobachtung/media/Leitfaden_zur_Wahlbeobachtung.pdf

Wahlcomputer
Ich weiß nicht, ob die Wahlcomputer noch eingesetzt werden und wo. Wer das für seine Region herausgefunden hat, sollte sich nochmal konkret informieren, damit er auf die richtigen Dinge achten kann! Der CCC hat dazu ein Protokoll online, welches man exemplarisch mal lesen sollte, damit man auf potentielle Probleme und auf den Ablauf vorbereitet ist:
https://berlin.ccc.de/wiki/Wahl_in_Hessen/Viernheim


Generell gilt:

a) freundlich und zurückhaltend sein

b) keine Fotos von Personen

c) auf Anfragen hin ruhig ausweisen

d) alle relevanten Details sofort akribisch (Ort, Zeit, Name) notieren

e) falls Rechte verweigert werden, mit dem zentralen Wahlleiter telefonieren, notfalls einfach protokollieren und weitermelden (z.B. an "EinProzent"), keinesfalls Radau machen


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