Im GG Art. 146 steht:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Da steht nicht eine andere Verfassung oder eine neue Verfassung. Es wird klar zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung unterschieden.
Grüße