3. Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen

Zürichsee, Sonntag, 27.08.2017, 15:20 (vor 2433 Tagen) @ neptun1654 Views

Die Kinder- und Ausbildungszulagen sind kantonal geregelt.
Mit einer Steuerbefreiung wären die Einnahmen geringer
und der Steuersatz wär unweigerlich erhöht worden.
Oder man hätte dieses Loch über die MWST wieder gefüllt.

Die Steuerbefreiung ist aber indirekt bereits vorhanden.
Pro Kind kann ein Abzug von ca. 10'000/a (kantonal) geltend
gemacht werden. Dieser gilt bei minderjährigen Kindern
oder bis 25 Jahre bei in Ausbildung befindlichen Kindern.

Je nach Kanton können zusätzlich die auswärtige Verpflegung,
die Versicherungsbeiträge und die Reisekosten der Kinder
in Abzug gebracht werden.

LG Zürichsee


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