2. Bedingungsloses Einkommen

Zürichsee, Sonntag, 27.08.2017, 14:55 (vor 2426 Tagen) @ neptun1654 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 27.08.2017, 14:58

Das bedingungslose Einkommen wäre das Giesskannenprinzip gewesen.
Jeder in der Schweiz vom Bettler bis zum Generaldirektor hätte
2500 Franken bedingungsloses Einkommen bekommen.

Das bedingungslose Einkommen haben wir in der Schweiz schon lange
mit der Sozialhilfe. Diese Hilfe geht aber nur an die wirklich Bedürftigen.
Vergleichbar ist das mit Hartz IV aber mit grossen Unterschieden:

Hartz IV: 409.- €

Sozialhilfe erhält jeder, der unter 40'000.- im Jahr verdient.
Das heisst, der Jahreslohn wird auf 40'000.- aufgestockt.
Und Spital und Arztkosten werden zusätzlich übernommen.
Mit Kindern sieht das noch besser aus.

Diese Absicherung ist weit höher als das bedingungslose Einkommen
von 2500.- / Monat

In der Bundesverfassung steht:
Die schweizerische Bundesverfassung garantiert jedem in der Schweiz sich aufhaltenden Menschen einen Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Artikel 12 BV lautet: «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.» Der in diesem Artikel festgeschriebene Anspruch auf Existenzsicherung bildet auf Bundesebene die wichtigste Grundlage für die Sozialhilfe. Allerdings wird keine Aussage dazu gemacht, welche Mittel für eine menschenwürdige Existenz notwendig sind. Es wird also kein Existenzminimum begründet.

Das System der Sozialhilfe ist viel besser geregelt als das bedingungslose
Einkommen. Das Geld geht an die wirklich Bedürftigen.

LG Zürichsee


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