Mietkosten für 'Neu'bürger

Köpi, Berlin, Samstag, 19.08.2017, 01:46 (vor 2414 Tagen) @ Barbara3485 Views

Hallo Barbara,

vielen Dank für den aktuellen Nachrichtenüberblick.

Ich habe eine Frage zu folgendem Thema:


Deutsche werden verdrängt. Auf dem Arbeitsmarkt und vor allem
Wohnungsmarkt, von der eigenen Regierung (Scheinasylanten wird ja, im
Gegensatz zu deutschen HartzIV-Empfängern, jeder Mietpreis bezahlt)
.
----> Bald wieder Arbeitslager?

Wenn ich so durch Berlin streife, habe ich schon lange das Gefühl, dies ist nicht mehr meine Stadt. Durch meine Eltern aus Ostpreussen und Mecklenburg bin ich wegen unserer Ostseeurlaube seit frühester Kindheit auch 'baltisch' geprägt.

Im Prinzip beschäftige ich mich seit einiger Zeit im Geiste mit einem Umzug an die Ostseeküste.
Mein Problem ist allerdings die Tatsache, dass ich ein "Sozialfall" bin und eine Wohnung im Kostenrahmen der Jobcentervorgaben finden müsste.
Ich bin sogar in der glücklichen Lage aufgrund bescheidener zulässiger Rücklagen mich in Berlin abzumelden, den Umzug durchzuführen und mich einen Monat später an der Küste neu anzumelden.
Dies würde schon mal den Spießrutenlauf vermeiden, den ich hätte, wenn ich aus privaten Gründen um die Erlaubnis zum Wohnortwechsel beim Jobcenter 'betteln' müsste.

Es bleibt jedoch die Schwierigkeit, eine Wohnung im Rahmen der Sätze für eine Kostenübernahme der ARGE zu finden. Wenn ich mir z. B. die Mieten für Plattenbauten in Rostock-Lichtenhagen oder Lütten-Klein anschaue (was ja nun wirklich keine Luxuswohnlagen sind), dann wird es sehr schwer eine Wohnung bis 50qm für eine Einzelperson nach Rostocker Jobcentervorgabe für 335,- Euro Bruttokalt (also plus Heizkosten und Warmwasser) zu finden.

Ich hege auch die Vermutung, dass die Ämter für unsere neu zugezogenen Goldstücke den Kostenrahmen großzügig auslegen. Beispielsweise las ich in der Zeitung von einem glücklichen (Single)Neubürger, der im Köpenicker Allende-Viertel eine Wohnung beziehen konnte, wo ich aufgrund eigener Suche sicher war, dass die Miete über dem Limit des Jobcenters ist.

Allerdings ist es mir mit eigenen Nachforschungen nicht gelungen einen schriftlichen Beleg (z. B. interne Arbeitsanweisung oder Aktenvermerke) für die großzügigen Mietkostenübernahmen der Neubürger zu finden.

Vielleicht bekomme ich ja hier belegbare Informationen für diese Praxis.

ich danke von Herzen und wünsche ein sonniges Wochenende.
Gruß aus
Köpenick


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