Zu @Barbara und GG §5 Abs. 1

Domino, Mittwoch, 09.08.2017, 13:50 (vor 2423 Tagen) @ Falkenauge3835 Views

Hallo Falkenauge,

aus den Worten von Barbara, welche Sie in Ihrer heutigen, mutigen Eingabe um ca. 01.00 Uhr veröffentlichte, sprach eine gewisse Resignation aber auch Wut und vor allem der Wille Ihre und unsere Situation verstehen zu wollen. Auch ich habe solche Anwandlungen. Aber ich versuche nicht mich davon zu befreien, sondern fresse permanent die roten Pillen, wie ich sie erfasst zu haben meine. Daraus entsteht bei mir eindeutig Angst vor der Zukunft aber auch die für mich zunehmend befriedigende Gewissheit wenigstens zu wissen, WER den Bolzen an meiner Schläfe angelegt und abgeschossen hat!

Gruß von einem Nachschuldner-Schaf
Domino


P.S.: Ich hatte die feste Absicht, im Laufe des Tages auf den von @Barbara begonnenen Faden zu antworten und kann daher mit deiner einleitenden Aussage in deinem direkt folgenden Faden (welch Zufall – ähnliche Thematik, aber eine Nebelkerze von Vorgestern) nach meinem Rechtsverständnis sehr wenig abgewinnen – ich zitiere:

„Der heutige Beitrag von Barbara ist vom Moderator zu Recht gelöscht worden und damit mussten es auch die anschließenden Kommentare.“

Wieso „zu Recht“ und „mussten“? Welche technische Unzulänglichkeit des Forums verlangt die Löschung der Kommentare? Auf welche Rechtsordnung berufst du dich im Falle von Barbara? Welche Rechtsgrundlage sichert eigentlich deine im DGF veröffentlichten Analysen und Gedankensammlungen ab?

Etwa diese hier und sollte diese nicht auch ebenso für Barbara gültig sein?:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland_Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


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