Recht oder vielleicht sogar Gebot?

Weiner, Mittwoch, 19.07.2017, 11:05 (vor 2473 Tagen) @ Socke3957 Views

Hallo Socke,

in guter staatsbürgerlicher Auffassung könnte man Art. 20(4) GG sogar als eine Pflicht interpretieren, nicht nur als ein Recht (Schachtschneider).

Es steht aber nirgendwo geschrieben, dass der Widerstand gewaltsam ausgeübt werden muss. Es gibt da erhebliche kreative Spielräume. Für die deutsche Geschichte könnte man auf den November 1989 verweisen, ansonsten etwa, ganz aktuell, auf die Organisation eines Referendums in Venezuela vergangene Woche. Es ist eine politische Leistung, mehere Millionen Menschen derart zu motivieren - egal was man von der Opposition in Venezuela hält.

Derartige Aktionen sind aber erst dann angebracht, wenn man VORHER ein alternatives Programm, Handlungspläne und geeignete Personen beisammen hat. Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war das durchaus bewußt, weswegen sie auf der legislativen bzw. exekutiven Ebene hierfür ein KONSTRUKTIVES Misstrauensvotum vorgeschlagen haben:

https://de.wikipedia.org/wiki/Misstrauensvotum

MfG, Weiner

Lenin wird zugeschrieben: "Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas. Wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte !“
Stalin wird zugeschrieben: "In Deutschland wird es keine Revolution geben, weil man dazu den Rasen betreten müsste."


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