Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4

Socke ⌂, Dienstag, 18.07.2017, 18:54 (vor 2472 Tagen) @ Falkenauge4885 Views

Die Frage, die sich stellt ist doch, wann ist das Widerstandsrecht gemäß Grundgesetz Art.20 Abs.4 anzuwenden? Wann tritt der Fall ein? Darüber lässt sich trefflich streiten.
Hinterher, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wissen wir es besser. Aber zum jetzigen Zeitpunkt?

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html


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