Die Grenzen der Meinungsfreiheit
Ein Obdachloser wurde in Hendaye zu zwei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er gegenüber Polizisten die Quenelle machte.
Ursprünglich wollten sie ihn sogar 6 Monate einlochen, obwohl es nichts rechtlich Fixiertes gibt, wodurch diese Geste unter Strafe gestellt würde.
Alles, was vorliegt, ist eine von Alain Jakubowicz (LICRA) vorgenommene Definition der Quenelle als *umgekehrtem Nazi-Gruß*.
Seitdem gilt das als *Aufstacheln zum Rassenhaß*.
Monterone
Quelle: http://www.sudouest.fr/2017/07/14/deux-mois-ferme-pour-une-quenelle-3617241-4697.php#