Die Grenzen der Meinungsfreiheit

Monterone, Freitag, 14.07.2017, 12:41 (vor 2476 Tagen) @ Monterone1173 Views

Ein Obdachloser wurde in Hendaye zu zwei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er gegenüber Polizisten die Quenelle machte.

Ursprünglich wollten sie ihn sogar 6 Monate einlochen, obwohl es nichts rechtlich Fixiertes gibt, wodurch diese Geste unter Strafe gestellt würde.

Alles, was vorliegt, ist eine von Alain Jakubowicz (LICRA) vorgenommene Definition der Quenelle als *umgekehrtem Nazi-Gruß*.

Seitdem gilt das als *Aufstacheln zum Rassenhaß*.

Monterone

Quelle: http://www.sudouest.fr/2017/07/14/deux-mois-ferme-pour-une-quenelle-3617241-4697.php#


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