Schon klar.

WACO, Mittwoch, 12.07.2017, 07:09 (vor 2480 Tagen) @ igelei2795 Views

Moin,

Naja, zu Protokoll werden in dieser Situation nur Name und Anschrift
gegeben uns sonst gar nichts, den Rest erledigt der Fachanwalt. Und, wer
will nachweisen, wenn 2 Schüsse aus der Waffe abgegeben werden, von denen
einer in die Decke und einer in denAngreifer geht, welcher davonn der 1.
und der 2. war?

Schon klar, das mit dem Protokoll war leicht falsch ausgedrückt.
Meinte das im Zusammenhang im Gespräch mit dem Anwalt.
Schrieb ja auch, sich eher nicht mit den Blauen zu unterhalten.

Im Normalfall (Einbrecher), ist es für Sportschützen und Jäger
völlig

absurd daran zu denken, sich mit legalen Waffen zu verteidigen, da

die

Dinger im Tresor liegen.


Nicht zwingend! Könnte ja sein, das er im Moment des Einbruchs seine
Waffen
reinigt, zufällig.


Auf deinem eigenen umfriedeten Besitz kannst du, wenn du magst, geholstert
und aufmunitioniert rumlaufen.

Sollte im "Erfolgsfall" allerdings rauskommen, dass Du die Knarre im Nachttisch liegen hattest, bist Du deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit los,
weil man Dir dann unsachgemäße Lagerung vorwirft. Wer schläft, kann nicht
verhindern, dass sich ein Unbefugter den Kracher nimmt, oder so.
Mit der Notwehr-Situation hat das natürlich nichts zu tun.


MfG
igelei

Grüße
WACO


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