Zu Protokoll geben? ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Mittwoch, 12.07.2017, 07:00 (vor 2474 Tagen) @ WACO2735 Views

Aufgrund der Hektik, Dunkelheit & Chaos wird hier kein Warnruf und
Warnschuss mehr möglich sein.


Sowas ist IMMER möglich, zumindest sollte man nicht vergessen, dies
zu Protokoll zu geben.

Naja, zu Protokoll werden in dieser Situation nur Name und Anschrift gegeben uns sonst gar nichts, den Rest erledigt der Fachanwalt. Und, wer will nachweisen, wenn 2 Schüsse aus der Waffe abgegeben werden, von denen einer in die Decke und einer in denAngreifer geht, welcher davonn der 1. und der 2. war?

Im Normalfall (Einbrecher), ist es für Sportschützen und Jäger
völlig

absurd daran zu denken, sich mit legalen Waffen zu verteidigen, da die
Dinger im Tresor liegen.


Nicht zwingend! Könnte ja sein, das er im Moment des Einbruchs seine
Waffen
reinigt, zufällig.

Auf deinem eigenen umfriedeten Besitz kannst du, wenn du magst, geholstert und aufmunitioniert rumlaufen.

MfG
igelei


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung