Na, dann lest mal diesen Fall hier!
Gar nicht.
Notwehr ist, neben dem Sexualstrafunrecht, ein Feld, auf dem es kein Recht
gibt.Ist leider so.
Liebe Leute,
ich will hier auf keinen Fall zur Selbstjustiz animieren. Mir geht es um den unwahrscheinlichen, aber möglichen Ernstfall, siehe Link:
http://www.mopo.de/hamburg/anwalt-erklaert-die-rechtslage-bei-notwehr-toedliche-schuess...
VG Zorro
Wobei ich diese "Einbrechernummer inflagranti" für zu selten ansehen.
Kein Mensch hat da eine Waffe "legal" griffbereit.
Die Nummer mit Unruhen, Brandschatzung, Plünderung halte ich für sofort möglich.
Es reichen vermutlich schon 72 Stunden Stromausfall...!
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