res privata - res publica

Weiner, Freitag, 07.07.2017, 11:50 (vor 2483 Tagen) @ Ostfriese5360 Views

Hallo Ostfriese,

genau so ist es, wie Du es anekdotisch beschreibst. Die wahren Mächtigen treffen sich aber nicht in rauchigen Hinterzimmern sondern bei Ausstellungseröffnungen, Familienfesten etc. in sehr gehobenem, oft kulturellem, religiösem oder akademischem Rahmen - und da genügen dann fünf Sätze, drei Gesten und zwei Blicke, um die Richtung auszuloten (denn über Geschäft redet man nicht!). Den Rest führen dann irgendwelche 'Gesandte' aus, die sich ebenfalls diskret und privat vereinbaren. Bilderberger sind 5 Stockwerke tiefer, Davos ist fast schon 'groundfloor', G20 ist der Dienstbotenausgang.

Wenn die Schlafschafherde erwachen wollte/würde, dann müsste sie sich ähnlich organisieren. Die alte, oben im 'Betreff' genannte, alte staatsrechtliche Einteilung wird dadurch etwas aufgehoben. Das macht aber nichts (siehe im PS unten die rechtliche Situation).

Spielen wir es einmal durch: in einer gewöhnlichen Wohnung können sich 10 Bürger versammeln, und wenn sie einen Vertreter wählen, repräsentieren zehn von den Letzteren bei einer eigenen Versammlung nunmehr 100 Bürger. Zehn Vertreter zweiten Grades können dann schon 1000 Bürger vertreten. Wahlkreise haben in Deutschland etwa 80-120 Tausend Wahlberechtigte. Das heißt: es reichen drei bis vier Ebenen für diese Art "multi-level-marketing" bzw. policing (hoffe, das ist richtig geschrieben ...).

Alle diese Vorgänge können komplett ohne Öffentlichkeit ablaufen. Da ist nichts Widerrechtliches dran. Wenn es um reale Politik und um Wahlen gehen soll (in D sind auf Bundesebene leider keine Abstimmungen möglich), dann kann das nach diesem System durchgezogen werden bis auf folgende Akte, die öffentlich sein müssen: Anmeldung von Direktkandidaten, ggfs. Anmeldung einer Vereinigung (für die Zweitstimme), Mitwirkung bei der Organisation der Wahl (damit man nicht betrogen wird), Antrag auf Wahlkampfkostenerstattung ...

Ist aber offenbar alles zu anstrengend für die gesättigten und vergnügten bundesdeutschen Schlafschafe.

Erst wenn inhaltlich und wie eben beschrieben organisatorisch die Vorarbeiten geleistet sind, lohnen sich wieder Demonstrationen. Oder sie sind dann erst recht überflüssig ...

Meint, freundlich grüßend, Weiner

PS: Im Rahmen der gegenwärtigen Rechtslage würde man Gruppierungen, die gemäß obigem Schema vorgehen würden, vermutlich als Partei charakterisieren und dem Parteigesetz unterwerfen wollen. Aber auch hierunter ließe sich das alles korrekt abwickeln. Für die Parteiversammlung, die das eigentliche willensbildende Organ sein soll, lassen sich vereinsrechtlich entsprechende Verfahren der Abstimmung/Stimmübertragung entwickeln. Die kritischen Sachverhalte sind hier dargestellt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Parteitag

https://de.wikipedia.org/wiki/Delegated_Voting#Digitale_Spaltung


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